Verordnung/Verrechnung

Ich arbeite als Kassenlogopädin und verrechne direkt mit folgenden Krankenkassen:

  • ÖGK
  • BVAEB Öffentliche Bedienstete und Eisenbahn und Bergbau
  • SVS Landwirtschaft und Gewerbe

Vor einer logopädischen Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung auf der

  • Dauer( 60 Min oder 45 Minuten) der Therapie
  • Name des Therapeuten
  • Hausbesuch (nur bei Erwachsenen bei Immobilität im Raum Hollabrunn)

vermerkt sein müssen.

 

Die Verordnung muss von der Krankenkasse ab der 2. Sitzung bewilligt sein! (Bewilligungspflicht dzt. bei ÖGK ausgesetzt !)

 

 

LOGOPÄDISCHE FACHPRAXIS Susanna Stöger