Ich arbeite als Kassenlogopädin und verrechne direkt mit folgenden Krankenkassen:
Vor einer logopädischen Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung auf der
vermerkt sein müssen.
Die Verordnung muss von der Krankenkasse ab der 2. Sitzung bewilligt sein! (Bewilligungspflicht dzt. bei ÖGK ausgesetzt !)
LOGOPÄDISCHE FACHPRAXIS Susanna Stöger
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